AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER DUP MEDIA GMBH FÜR PR-, KOMMUNIKATIONS- UND AGENTURLEISTUNGEN

DUP Media GmbH, Schanzenstraße 70, 20357 Hamburg

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Die DUP Media GmbH tritt sowohl als Verlagshaus im Bereich Print, digitale Medienformate und Events als auch als PR- und Kommunikationsagentur auf. Für Anzeigen-, Print-, Digital- und Eventleistungen, die im Rahmen der verlegerischen Tätigkeit der DUP Media GmbH erbracht werden, gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten ausschließlich für PR-, Kommunikations-, Marketing-, Content-, Redaktions-, Beratungs-, Strategie-, Kreations- und sonstige Agenturleistungen (nachfolgend „Leistungen“) der DUP Media GmbH (nachfolgend „Agentur“).

1.2 Die Art der Leistungen im Einzelnen ergibt sich aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Umsetzungsvorschlägen, Projektplänen, Leistungsbeschreibungen sowie den jeweiligen Einzelaufträgen.

1.3 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes schriftlichen oder mündlichen Vertrages, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten als unverbindliche Vorbesprechungen, solange sie nicht von der Agentur in Textform (E-Mail genügt) bestätigt wurden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Agentur in Textform anerkannt sind.

1.4 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B).

 

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend. Sofern nicht anders angegeben, hält sich die Agentur sechs Wochen an ein abgegebenes Angebot gebunden.

2.2 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, insbesondere Beratung, Konzeption, Kreation, Redaktion, Projektmanagement, Medienarbeit, Distribution von Inhalten, Betreuung von Kanälen, Eventkommunikation oder sonstige Kommunikationsleistungen. Nicht geschuldet ist die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen, medialen oder publizistischen Erfolges (z. B. bestimmte Veröffentlichungen, Reichweiten, Leads oder Umsätze).

2.3 Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Die Agentur behält sich vor, Aufträge abzulehnen. Auftragsbestätigungen der Agentur ersetzen eine Bestellung des Auftraggebers, sofern nicht binnen drei Werktagen in Textform widersprochen wird.

2.4 Soweit Werbeagenturen, Intermediäre oder sonstige Mittler Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit dem Mittler zustande, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Dritter Auftraggeber werden, muss er namentlich benannt werden. Die Agentur ist berechtigt, einen Mandats- oder Vollmachtsnachweis zu verlangen.

2.5 Beteiligt sich die Agentur an Ausschreibungen oder Wettbewerbspräsentationen, behält sie sich Eigentums- und Urheberrechte an Demonstrationsversionen, Konzeptionsunterlagen und Angebotsunterlagen vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind vertraulich zu behandeln.

 

3. Leistungen, Termine, Mitwirkung

3.1 Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen und Ziele werden im Einzelnen in einer gesonderten Vereinbarung festgeschrieben bzw. ergeben sich aus der Erteilung des Auftrages. Die Agentur erbringt die Leistungen nach den Wünschen und Angaben des Auftraggebers, soweit diese mit fachlichen Standards vereinbar sind.

3.2 Erfüllungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese von der Agentur in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Die Agentur bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Auftraggeber zur Geltendmachung gesetzlicher Rechte erst dann, wenn er der Agentur eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadenersatz wegen Verzugs wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geleistet. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei Dritten, entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, im notwendigen Umfang mitzuwirken. Er stellt auf Verlangen der Agentur alle Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge, Markenassets, Produktinformationen und sonstige Inhalte, die zur Bearbeitung und Zielerreichung erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung. Daten sollen grundsätzlich in digitaler Form bereitgestellt werden.

3.4 Der Auftraggeber benennt Ansprechpartner, die insbesondere im Hinblick auf Freigaben, Budgets, Kostenvoranschläge, Texte und sonstige Abstimmungen entscheidungs- und zeichnungsberechtigt sind. Einschränkungen sind der Agentur rechtzeitig in Textform mitzuteilen.

3.5 Soweit nicht anders vereinbart, kann die Agentur zur Auftragsausführung sachverständige Unterauftragnehmer einsetzen.

 

4. Korrekturschleifen und Abnahmeprozesse

4.1 Sofern im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist, umfasst die vereinbarte Vergütung für konzeptionelle, redaktionelle, gestalterische oder sonstige kreative Leistungen der Agentur maximal zwei Korrekturschleifen je Arbeitsergebnis (z. B. Text, Visual, Layout, Präsentation, Posting-Set, Skript). Eine Korrekturschleife ist die Bündelung von Änderungswünschen des Auftraggebers zu einem abgestimmten Bearbeitungsstand.

4.2 Weitere Korrekturschleifen sowie darüber hinausgehende Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand gemäß vereinbartem Stunden- oder Tagessatz oder nach gesondert vereinbarter Pauschale.

4.3 Änderungen, die auf unvollständigen, widersprüchlichen oder nachträglich geänderten Vorgaben des Auftraggebers beruhen, insbesondere nach Freigaben, gelten ebenfalls als zusätzliche Leistungen.

4.4 Verzögerungen durch verspätete, nicht gebündelte oder mehrfach geänderte Korrekturhinweise können zu Terminverschiebungen führen.

 

5. Mehrleistungen, Change Requests und Abrechnung nach Abstimmung

5.1 Leistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind (Mehrleistungen), werden von der Agentur nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber erbracht. Als Mehrleistungen gelten insbesondere zusätzliche Formate/Varianten, Erweiterungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Abstimmungen, Zusatzrecherchen, zusätzliche Produktionsschritte, zusätzliche Versionierungen sowie zusätzliche Korrekturschleifen nach Ziffer 4.

5.2 Die Agentur teilt dem Auftraggeber vor Erbringung der Mehrleistung die voraussichtlichen Mehrkosten in geeigneter Form mit (z. B. per E-Mail, Ergänzungsangebot, Kostenschätzung, Freigabe im Projekttool). Die Mehrleistung gilt als beauftragt, sobald der Auftraggeber diese in Textform freigibt oder die Agentur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers tätig wird.

5.3 Mehrleistungen werden nach Zeitaufwand oder nach gesonderter Pauschale abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung oder bei laufenden Projekten periodisch, z. B. monatlich als Sammelrechnung; Abschlagsrechnungen bleiben zulässig.

5.4 Soweit im Interesse des Projekts eine unaufschiebbare Mehrleistung erforderlich ist, informiert die Agentur den Auftraggeber unverzüglich. Erfolgt keine rechtzeitige Rückmeldung, ist die Agentur berechtigt, die Leistung bis zur Freigabe auszusetzen.

 

6. Honorare, Auslagen und Zahlungsbedingungen

6.1 Maßgebend sind die im Angebot oder in der Preisliste genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge nicht digitaler Vorlagen, notwendige Inanspruchnahme Dritter, Lizenzkosten, in Auftrag gegebene Recherchen, Testleistungen und rechtliche Prüfungen sowie Leistungen, die aufgrund eines Umstandes, den der Auftraggeber zu vertreten hat, außerhalb üblicher Geschäftszeiten erforderlich werden.

6.2 Auslagen der Agentur, die im Rahmen der Durchführung entstehen, werden gemäß Vereinbarung abgerechnet, auf Wunsch auch gegen Nachweis, sofern keine Pauschale vereinbart wurde. Dazu zählen insbesondere Porto-, Telefon-, Onlinegebühren, Boten- und Transportkosten, Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, Dokumentationskosten, Versicherungen und ähnliche Aufwendungen.

6.3 Fremdkosten, die durch die Beauftragung Dritter entstehen, werden als Durchlaufkosten oder mit vereinbarter Handling-/Abwicklungsgebühr weiterberechnet, sofern dies vereinbart ist. Die Agentur ist berechtigt, hierfür angemessene Vorschüsse zu verlangen.

6.4 Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden. Überschreitungen von mehr als 10 % werden angezeigt, sofern nicht der Auftraggeber die Überschreitung selbst verursacht hat.

6.5 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug zahlbar. Monatliche Vergütungen bei laufenden Betreuungen sind monatlich  fällig, sofern nicht anders vereinbart.

6.6 Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt unberührt. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.

 

7. Stornierung, Kündigung und Projektabbruch

7.1 Kündigungen oder Stornierungen bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB (E-Mail genügt). Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner ist nachzuweisen

7.2 Ändert oder bricht der Auftraggeber vorzeitig Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen ab, ersetzt er der Agentur alle angefallenen Kosten und stellt die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

7.3 Bei laufenden Verträgen richten sich Laufzeit und Kündigung nach der individuellen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen trotz Mahnung in Verzug gerät oder wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt.

 

8. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Referenzen

8.1 Sämtliche Rechte an Vorarbeiten, Entwürfen, Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben auch nach Aushändigung bei der Agentur, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.

8.2 Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen im vereinbarten Umfang. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

8.3 Der Auftraggeber überträgt der Agentur für die an die Agentur übermittelten Daten und Materialien die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt.

8.4 Werden zur Vertragserfüllung Dritte herangezogen, wird die Agentur, soweit möglich, erforderliche Nutzungsrechte erwerben und im erforderlichen Umfang an den Auftraggeber weitergeben. Rechte Dritter können zeitlich, räumlich oder inhaltlich beschränkt sein.

8.5 Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und Arbeitsergebnisse zu Präsentationszwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder dies schriftlich ausgeschlossen wurde.

 

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Die Agentur leistet Gewähr für die sachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen. Eine Gewähr für die zeitgerechte Durchführung besteht nur insoweit, als es sich um Eigenleistungen handelt und die Erfüllung nicht von der Mitwirkung Dritter (Medien, Plattformen, Dienstleister, Veranstalter) abhängt.

9.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.3 Für den Inhalt von PR-Texten, Statements, Freigaben, Anzeigen, Landingpages, Social Posts oder sonstigen vom Auftraggeber freigegebenen Dokumenten ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Bei fernmündlich erteilten Anweisungen übernimmt die Agentur keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.

9.4 Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass Empfänger (z. B. Redaktionen, Plattformen, Portale) Inhalte prüfen, bearbeiten oder veröffentlichen. Die Agentur übernimmt ebenso keine Gewähr für Freischaltungen durch Drittanbieter.

9.5 Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Persönlichkeitsrecht, ist nicht Aufgabe der Agentur, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung gelieferter oder freigegebener Inhalte resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

9.6 Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die die Agentur nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Streik, Ausfall von Netzbetreibern/Providern/Drittplattformen oder Störungen im Verantwortungsbereich Dritter, wird die Durchführung nach Möglichkeit nachgeholt. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, soweit die Leistung nachgeholt wird oder bereits erbracht wurde.

 

10. Geheimhaltung, Diskretion und Datenschutz

10.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Pflicht gilt während der Vertragsdauer und über deren Ende hinaus. Die Parteien verpflichten ihre Mitarbeiter und eingesetzten Dritten entsprechend.

10.2 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen, soweit erforderlich.

10.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechtsgrundlagen verfügt, um Daten, Inhalte oder Verteiler an die Agentur zu übergeben bzw. Maßnahmen zu veranlassen.

 

11. Hinweis Künstlersozialkasse (KSK)

11.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung selbständige Künstler oder Publizisten eingesetzt werden (z. B. Fotografen, Designer, Texter), kann eine Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz beim Auftraggeber bestehen.

11.2 Die Agentur prüft die Abgabepflicht des Auftraggebers nicht. Die Verantwortung für Meldung und Zahlung liegt beim Auftraggeber.

 

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

12.1 Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Agentur gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Erfüllungsort ist Hamburg.

12.3 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur ist berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

 

13. Salvatorische Klausel

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.